PILCH Hartmut 2015-04-03/13.5

Nachrichteneingänge und öffentliche Gedanken

Heute am Freitag der als Kalenderwoche 14 bekannten 13. Woche des Jahres, dem 03. April 2015, treffen hier vielleicht Nachrichten und Anregungen ein, für die diese öffentliche Tagebuchseite zum Thema PILCH Hartmut als erste Anlaufstelle zur Weiterverarbeitung dienen kann.

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bruchlicht

“Putinversteherei ist keine Meinung sondern ein Verbrechen”

Das etwa sagt Adam Poznanski auf Facebook, und überschreitet damit Facebooks Grenzen der Meinungsfreiheit. Vielleich auch deshalb, weil er für das Volk der Russen aufgrund ihrer Herkunft und geringen Freiheitsliebe “nur noch Verachtung” übrig hat. Aber gerade das ist unter russischen pro-westlichen Intellektuellen eine verbreitete Denkfigur. Somit wäre der rührige polnisch-jüdisch-stämmige Artzt seinen eigenen Maßstäben nach ein Nazi-Verbrecher. Zu kleinlichen Maßstäben, wie ich meine.

Die letzte Deutsche

Der WDR beschreibt eine Sendung

Seit über 30 Jahren lebt Gisela P. in Bonn-Tannenbusch. Früher wohnten in der Siedlung vor allem Bundesbeamte. Heute sind es überwiegend Menschen mit ausländischen Wurzeln. Das Hochhausviertel gilt mittlerweile sogar als Salafisten-Hochburg, immer wieder kommt es zu Razzien. Gisela P. ist in ihrem Haus die einzige dort noch lebende Deutsche. Sie fühlt sich fremd in ihrem eigenen Viertel. cosmo tv begleitet sie auf einem Streifzug durch ihr Viertel und fragt Migranten nach ihrer deutschen Nachbarin.

Sarkozy wollte vor 10 Jahren das Wort “Français de souche” ausrotten, welches eine Art französischen Bodensatz bezeichnet, der aus seinen Quartieren zurückweicht, weil er sich von andersartigen Neubürgern überfremdet fühlt. Heute ist es eher der Gegenstand selber, der ausgerottet oder ausgewechselt wird. Le Grand Remplacement, die Große Ersetzung, nennen das in Frankreich böse Menschen, während die Guten sich um Stigmatisierung des Wortes und Leugnung seines Gegenstandes bemühen. Auch in einigen Münchener Vierteln schreitet der Trend immer schneller voran.

Erst bist du tolerant, dann fremd in eigenen Land. “Toleranz ist die letzte Eigenschaft einer untergehenden Gesellschaft” soll Aristoteles gesagt haben. Allerdings geht es hier nicht um wirkliche Toleranz sondern um das Asylunrecht, das im buntrepublikanischen Neusprech regelmäßig mit Wörtern wie “Toleranz” bemäntelt und vor Kritik abgeschirmt wird.

Pilatus, Prototyp des korrupten Opportunisten

pilatus

Eine schöne Analyse zum Karfreitag! Kapitän Schettino taugt als Parabel für den Opportunisten auf der Kommandobrücke, der stets leugnet, dass das Boot voll ist, und dann noch meint, Mitbürger, die klarer sehen, ächten oder therapieren zu müssen. Pilatus ist mir allerdings sympathischer, da er offen zugibt, dass er gar nicht mehr nach Wahrheit sucht. Der Dressureliten-Schettino glaubt, er sei dank angelernter Doktrinen nicht nur im Besitz der Wahrheit sondern seinen Mitbürgern überlegen.

Tröglitzer Bürgermeister therapiert “fremdenfeindliche” Mitbürger

Der Tröglitzer Bürgermeister Markus Nierth trat kürzlich zurück, weil ihm die asylunrechtsablehnende Stimmung seiner Bürger zu bedrohlich erschien. Damals sah er in seinen Bürgern “dumpfe Nazi-Mitläufer”. Heute korrigiert er sich und will in ihnen stattdessen bemitleidenswerte Patienten sehen, die er als christlicher Seelsorger therapieren kann.

Aus meiner Sicht zeigen eher Nierth und der über ihn berichtende DLF-Journalist soziopathische Züge. Im DLF-Forum schrieb ich:

Wer das Kollektiveigentum seiner Mitbürger den erstbesten Bedürftigen aus aller Welt zur Verfügung stellt, ist nicht weltoffen sondern asozial.

Die Welt funktioniert nur insoweit sie von Völkern regiert wird, die auf das Eigentum an ihrem Territorium und ihrer Staatsgewalt Wert legen.

und bekam bezeichnende soziopathische Antworten:

AH: Das Kollektiveigentum, welches man durch Ausbeutung anderer Ländern erst erwerben konnte?

MO: faschistoide ideologie…

Meine Antwort hierauf:

Allem Eigentum kann man eine unsaubere Historie nachsagen. Das ändert nichts an der Notwendigkeit der Eigentumsordnung. Faschismus ist Win-Lose-Soziopathie. Der buntrepublikanishe Weltoffenheits-Neusprech ist Lose-Win-Soziopathie. Der weltoffene Bürger ist win-win-orientiert.

Es folgten weitere Ausfälligkeiten, die jemand so zusammenfasst

Also, gegen die nachvollziehbar formulierten Argumente des Herrn Pilch sehe ich hier nur moralische Zeigefinger und primitive Äußerungen über den eigenen Gemütszustand. Ich würde sagen 4:0 für Herrn Pilch.

Es entspann sich eine heiße Diskussion mit über 100 Beiträgen. Die Einwände, auf deren Auflistung ich hier verzichte, wurden zusehends weniger primitiv, zielten aber immer noch fast durchweg auf die Herabwürdigung der Person, sei es durch moralische Zeigefinger sei es durch Versuche, mir Unkenntnis von etwas nachzuweisen oder mich zu zeitaufwändigen Eskapaden auf Glatteis zu locken. Man kennt es aus der Fallstudie, die Thilo Sarrazin in seinem Tugendterror-Buch resümiert. Vielleicht wurde ich hier in gewissem Maße als eine abzuschießende gegnerische Ressource betrachtet, weil mein Kommentar viel Applaus (Likes) erhielt. Im folgenden noch meine Antworten auf die Einwände. Ich sammle sie, weil ihre Formulierung mitunter arg viel Zeit und Mühe kostete, besonders im Hinblick auf das heutige sonnige Wetter.

Für die Vertriebenen des von Deutschland begonnenen Krieges standen die deutschen Mitbürger in der Verantwortung. Für die von afrikanischem Bevölkerungswachstum, Stammesdenken etc ausgelösten Welle des Staatsscheiterns und Dauerbürgerkriegs kann kein Ausßenstehender die Verantwortung übernehmen. Das Asylrecht ist ein Produkt anderer Zeiten, in denen man solche möglichen Implikationen nicht bedenken musste. Und es steht sicher nicht höher als Volkseigentum und Volkssouveränität. Es muss sich stets an diese Prämissen messen. Es höher stellen zu wollen, ist ein sicheres Zeichen von Lose-Win-Soziopathie. Menschenrechte sind nur Meta-Rechte. Real sind Bürgerrechte, die von einem Volk ausgehandelt werden und sein Wohlergehen bezwecken.

In meinem Staat brauche ich kein Asylrecht. Gegen einen fremden Staat kann ich keines verlangen, denn ich bin nicht Teilnehmer seines Gesellschaftsvertrages. Wenn es einen Welt-Gesellschaftsvertrag gäbe, bräuchte niemand Asyl zu beantragen. Völkerrecht ist Recht zwischen Staaten, nicht zwischen Personen. Wäre es anders, dann würde wir dagegen rebellieren und für unsere Unabhängigkeit kämpfen, wie es die Afrikaner vor 50-100 Jahren taten.

Libyen, Sudan, Kenia etc sind Beispiele für Staaten, die aufgrund von Stammeskonkurrenz zerfallen. Stammesdenken ist gerade nicht Nationaldenken. Und noch so schlechte Grenzziehungen erzwingen kein Staatsscheitern. Besser wird es wiegesagt erst, wenn die Sündenbock-Soziopathie aufhört und die einzelnen Staatsvölker für sich selbst verantwortlich gemacht werden.

Die Afrikaner sind kaum ausbeutungswürdig. Kaum einer der Konzerne, die ihre Produktion gerne nach Rumänien oder Vietnam verlegen, produziert dort, und wenn, dann wollen dortige Regierungen das Zeug nicht kaufen und Dienstleistungen nicht von ihren Mitbürgern erhalten, denn denen trauen sie wenig zu. Das habe ich oft genug von dort tätigen Unternehmern (Europäern und Chinesen) gehört. Für die Bodenschätze braucht niemand Menschenmassen. Es liegt aber an den Afrikanern, sich politisch so zu organisieren, dass sie für ihre Bodenschätze einen passenden Gegenwert erhalten.

Eines der Probleme der Afrikaner ist, dass sie kaum ausgebeutet werden, weil sie der Welt kaum etwas ausbeutungswürdiges anbieten. Menschen können in dieser Welt nur insoweit existieren, wie sie ausbeutungswürdig sind. Deshalb ist ja die Massenreproduktion ohne Bildung so fatal. Auch wir verlieren in den letzten Jahrzehnten rasant gegenüber manchen Schwellenländer-Bevölkerungen an Ausbeutungswürdigkeit. Sich darüber moralisierend zu ärgern, ist ein Irrtum, der wohl von den Religionen und späteren “sozialistischen” Varianten derselben Bigotterie kommt. Er hängt auch mit ebendieser Sündenbocksoziopathie zusammen über die ich schreibe. Man kann die Grundbedingungen der menschlichen Existenz nicht dadurch verbessern, dass man diese Grundbedingungen den Erfolgreichen anlastet, ihnen “Ausbeuter”-Schuld einredet, sie zu Sündenböcken stempelt.

Es gibt wiegesagt Gesellschaftsverträge nur innerhalb von Staaten, und zwischen diesen gibt es das Völkerrecht. Daran zu rütteln und fiktive Weltbürgerrechte gegen die Volkssouveränität in Stellung zu bringen, ist asozial, soziopathisch. Menschenrechtsschaumschlägerei dieser Art ist übrigens auch mitursächlich für das Scheitern mancher Staaten, aus denen Flüchtlinge kommen. Zitat http://www.berliner-zeitung.de/meinung/kolumne-falsche-freunde-der-ukraine,10808020,26900116.html: Unentwegt feuert Marieluise Beck die Revoltierenden an, ohne selbst die Risiken einer gefährlichen Radikalisierung und des Scheiterns tragen zu müssen. Verbal gibt sie die Barrikadenbraut – geht es schief, wendet sie sich ab und eilt zum nächsten Konfliktherd. So verkündete sie am 21. März 2011 zum Aufstand in Libyen: „Ich bin erleichtert, dass die Weltgemeinschaft aus der Geschichte von Ruanda und Srebrenica gelernt hat und ihre Schutzverantwortung im Falle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrnimmt.“

Papier ist geduldig. Es ist schön, dass das Grundgesetz sich als Gesellschaftsvertrag aufzustellen versucht. Dann sollte man Art 1 auch in diesem Lichte auslegen. Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit sind aber zweierlei. In seiner tatsächlichen Auslegung ist das Grundgesetz oft genug asoziale Tyrannei. Und da es solche Auslegungen ermöglicht, weist es offensichtlich schwere Mängel auf. Ein Eratz für das persöniche Gewissen kann es genau so wenig wie irgend eine andere heilige Schrift sein.

Frage von SP: Das GG garantiert die Würde aller Menschen dieser Welt IN Deutschland. Ist das so schwer?

Hartmut Pilch: Ja, das ist absurd und asozial d.h. gesellschaftsvertragswidrig, wenn es bedeutet, dass sie hier aufgenommen werden müssen.

Aus dem Art 1 werden oft genug gesellschaftsvertragswidrige Forderungen abgeleitet und durchgesetzt, und eben jener Asylartikel zeigt ja die Fehlbarkeit des Grundgesetzes sehr deutlich, was ja auch der Bundestag mit seinem Korrekturversuch anerkannte.

Der “Schutz der persönlichen Ehre” leitet sich aus dem Menschenwürdeparagrafen her. Zeitweilig haben Gerichte auf dieser Basis Trickbetrügern ermöglicht, Menschen zu jagen und zu ruinieren, die ihre Betrügereien im Internet anprangerten. Bei sehr vielen gravierenden Fehlurteilen findet man an zentraler Stelle den Gummibegriff “Menschenwürde”. Er ermöglicht immer wieder Richtern, sich zu Gesetzgebern aufzuschwingen und Volksinteressen zu schmälern. In Ungarn und der Schweiz gab es auch solche Konflikte. Die auf Menschenrechts-Gummibegriffen basierte Inflation richterlicher Befugnisse ist eine dauernde Gefahr für die Demokratie. Demokratie beruht auf Gesellschaftsverträgen souveräner Völker. Das gravierendste Demokratiedefizit der EU liegt darin, dass sie eine Richterherrschaft etabliert, was viele ihrer Anhänger auch selber so sehen und gut finden (z.B. Prantl oder Leute in der Eur. Kommission).

Es ist eben gefährlich, Gummibegriffe wie “Menschenwürde” so hoch zu hängen, dass dann Richter daraus allerlei gesellschaftsvertragswidrige Regeln setzen können und dabei noch über Parlamenten und Völkern stehen. Gegen das Menschenwürde-Prinzip selbst habe ich ebenso wenig einzuwenden wie gegen Ehrenschutz, Bildrechte, Urheberrecht, Privatsphäre und manche mehr, was als Anwendung davon gelten kann.

Es würde wahrscheinlich viel helfen, Art 1 GG nach hinten zu verschieben. Ein GG das mit einer Pflicht gegenüber der ganzen Welt beginnt und dann auch noch nach einem verlorenen Krieg entstand, sendet seine sonderbare Botschaft aus. Als traute es sich nicht, Gesellschaftsvertrag zu sein.

Insoweit, wie Verpflichtungegen gegenüber der Menschheit am Anfang stehen, ist es kein Gesellschaftsvertrag. Ein Gesellschaftsvertrag beginng mit den Zwecken der Gesellschaftsbildung, die das gegenseitige Zugestehen von Rechten und Übernehmen von Pflichten motivieren. Menschenrechte sind Meta-Rechte. In den Gesellschaftsvertrag gehören sie nicht. Dort hin gehören Bürgerrechte, die man eventuell in einem zweiten Schritt an Menschenrechten messen kann.

Es gibt die Vertragssubjekte, zwischen denen der Vertrag geschlosen wird, und Dritte, denen gegenüber man sich natürlich im Interesse der Vertragssubjekte korrekt zu verhalten hat, was auch vertraglich geregelt werden kann. Aber ein Vertrag, der mit den Dritten beginnt, ist kein Gesellschaftsvertrag.

Der Vertrag kann nur zwischen einem existierenden Volk und nicht zwischen irgendwelchen Menschen außerhalb des Einflussbereches des Vertrages, die vielleicht mal auf das Territorium kommen werden, geschlossen worden sein. Auf so einen “Vertrag” können die Bürger insoweit nur pfeifen.

Immer mehr Mitbürger stoßen sich an der Weltoffenheitsfrömmelei. So auch hier.

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http://a2e.de/dok/phm_pub150403
© 2015-04-03 Hartmut PILCH