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Japanische Ehefähigkeitsbescheinigungen sehen immer ähnlich aus. Kunden erwarten eine schnelle und billige Abwicklung, wie sie im digitalen Zeitalter möglich wäre. Doch das Spiel wird nicht nach heutigen Regeln gespielt. Ein in München tätiger allgemein beeidigter Übersetzer für Chinesisch, Japanisch und Englisch sucht Übergangslösungen. |
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Inhaltsverzeichnis
1 Anforderungen an Ehefähigkeitsbelege
2 Probleme
3 LösungenWir versuchen schrittweise in diese Richtung zu gehen.
4 Unsere Vorgehensweise bei der Übersetzung von UrkundenMan schickt uns die Datei als Grafik (z.B. PDF) oder per Fax (089-45237875) und holt sie bei uns ab oder zahlt per Nachnahme. Spätestens beim Abholen bringt man das Originaldokument mit, denn wir müssen versichern, dass wir es gesehen haben. Alternativ kann man es vorher uns zuschicken und dann per Nachnahme zahlen. Wir machen das normalerweise für 80-180 eur + USt in 3 Tagen. Bei Bedarf geht es –- häufig auch ohne Expressgebühr –- schneller. Manche Leute übersetzen selber ihre Dokumente und legen sie uns zur Beglaubigung vor. Das erleichtert uns im allgemeinen nur unwesentlich die Arbeit. Bei Aufträgen von einem Wert unter 100 eur ist davon auszugehen, dass es nur Neu-Übersetzungen gibt und das Vorhandensein oder nicht einer bereits übersetzten Vorlage auf den Preis keinen Einfluss hat. Durchaus kostensenkend wirkt sich jedoch oft eine Liste mit Transliterationen von Personen- und Ortsnamen aus. Dies gilt insbesondere für japanische Dokumente. Die Kosten hängen auch davon ab, ob man alle sachfremden Teile des Dokuments übersetzt haben möchte um allen nur denkbaren Forderungen der Behörden zu entsprechen. Vor der Lieferung und Zahlung nimmt der Kunde die Ware verbindlich ab. Wir garantieren normalerweise nicht die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Falls solche Garantien erwünscht sind, hilft es, uns mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. 5 Japanische EhefähigkeitsbelegeHierbei handelt es sich um eine Sammlung aus Haushaltsregisterauszug und Ehefähigkeitsbescheinigung, wobei die Angaben auf dem Papier von Präfektur zu Präfektur unterschiedlich und durchweg überdurchschnittlich komplex sind. Japanische Eigennamen sind oft nicht eindeutig zu transliterieren. Wir brauchen also von Ihnen Angaben darüber, wie die in Ihrer Urkunde vorkommenden Personen und Orte heißen sollen. 6 Chinesische EhefähigkeitsbelegeDie festländischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitsbescheinigung aus, und die für die Eheschließung benötigten Dokumente sind recht einfach gestaltet. Es lässt sich meistens für 60 eur machen. Allerdings verlangen die Behörden meistens noch eine Bescheinigung des hiesigen chinesischen Generalkonsulats darüber, dass keine Ehefähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, so dass für den Anmelder der Aufwand insgesamt nicht geringer ist. Manche ältere Belege aus Taiwan sind nach dem Muster der japanischen Belege gestaltet, was zu etwas höheren Preisen führt. 7 Portugiesisch-Chinesische Dokumente aus MacaoAuch heute noch ist Portugiesisch neben Chinesisch die Amtssprache von Macao. Wir verstehen auch Portugiesissch, sind aber für die Beglaubigung auf die Mithilfe von Kollegen angewiesen, was das Verfahren um mindestens 50 eur verteuert. Möglicherweise genügt es bei diesen Dokumenten auch, nur eine der beiden Sprachen zu beglaubigen. Der Übersetzer kann dies aber nicht gewährleisten. 8 Beispiele für Übersetzungen von Urkunden
9 Fragen und Antworten9.1 Ist es denn tatsächlich erforderlich, alles noch einmal (z.B. von Ihnen) übersetzen zu lassen oder ist es z.B. möglich, daß Sie die Übersetzung nur bestätigen und dies mit Ihrem Siegel beglaubigen? So wäre das Ganze viel einfacher!Selbst wenn ein hiesiger Übersetzer “nur” mit seinem Siegel etwas vorhandenes beglaubigt, wird dadurch die Arbeit nicht wesentlich einfacher. Das Übersetzen selbst stellt ohnehin nur einen eher geringen Teil der Arbeit dar. Es ist ferner widersinnig, die Aufgabe so zu stellen. Der Übersetzer ist kein Ja-Sager sondern eine Kontroll-Instanz. Er muss immer die Möglichkeit haben, das, was ihm vorgelegt wird, zu ändern. Er darf keinen Auftrag annehmen, bei dem nur das Ja-Sagen wirtschaftlich sinnvoll ist. Dem Übersetzer müsste also nicht ein fertiges Papier (Hartkopie) sondern eine digitaler Quelltext zum Redigieren vorgelegt werden. Dieser Quelltext muss so gestaltet sein, dass der Übersetzer ihn ohne großen Aufwand seinem Werturteil entsprechend verändern kann. Es muss dem Übersetzer z.B. ohne weiteres möglich sein, in diesem Quelltext eine vollwertige Umschrift (z.B. Pinyin mit Ton-Zeichen, Hepburn mit Längenzeichen, Internationales Phonetisches Alphabet) zu verwenden. Schließlich sollte der Quelltext in einem offenen Standards entsprechenden Format verfasst und mithilfe frei verfügbarer Software nach PDF übersetzt werden können. 10 Unterlagen
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