Beglaubigte Übersetzung chinesischer und japanischer Urkunden

Informationen über beglaubigte Übersetzungen von Urkunden für Eheschließungen zwischen Chinesisch, Japanisch, Englisch und Deutsch

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu beglaubigten Übersetzungen von Urkunden für Eheschließungen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 089 127 89 608 oder per E-Post unter oas <at> a2e <punkt> de.

Wir können Übersetzungen zwischen Japanisch, Chinesisch, Englisch und Deutsch beglaubigen. Beeidigtes Dolmetschen können wir zwischen Japanisch, Chinesisch und Deutsch anbieten.

Bitte beachten Sie, dass bei einer beglaubigten Übersetzung die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung durch den Übersetzer bestätigt wird. Sie ist keine Bestätigung der Echtheit oder inhaltichen Richtigkeit der Originalurkunden. Diese wäre von einem Notar oder zuständigen Behörden vorzunehmen.

Unsere Vorgehensweise bei der Übersetzung von Urkunden

Sie können die Unterlagen persönlich bei uns vorbeibringen (hier klicken für Wegbeschreibung) oder uns diese als Datei (z.B. PDF oder JPG) per E-Post an oas <at> a2e <punkt> de schicken. Soweit die Lesbarkeit gewährleistet ist, kann die Anlieferung auch per Fax an 089 127 89 609 erfolgen.

Soweit erforderlich ist, dass wir die Beglaubigung anhand des Originals vornehmen, müssten Sie uns spätestens bei Abholung das Original vorlegen. Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen können, können Sie uns die Originale auch per Einwurfeinschreiben zusenden. Ob die Beglaubigung anhand des Originals erfolgen muss, können Sie im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde erfragen. Wir senden Ihnen die Originale zusammen mit der Übersetzung als Einwurfeinschreiben zurück.

Beglaubigte Übersetzungen von Familienstandsunterlagen für Eheschließungen sind in der Regel in 2 bis 3 Arbeitstagen abholbereit.

Japanische Ehefähigkeitsbelege

In der Regel handelt es sich hierbei um ein einseitiges Ehefähigkeitszeugnis und einen Auszug aus dem Haushaltsregister.

Japanische Eigennamen sind oft nicht eindeutig zu transliterieren. Wir brauchen also von Ihnen Angaben darüber, wie die in Ihrer Urkunde vorkommenden Personen und Orte heißen sollen.

Chinesische Ehefähigkeitsbelege

Die festländischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitsbescheinigung aus, und die für die Eheschließung benötigten Dokumente sind recht einfach gestaltet.

In der Regel handelt es sich um eine Geburtsurkunde und weitere Unterlagen, aus denen die Ledigkeit hervorgeht. Häufig handelt es sich bei diesen um eine eidesstattliche Versicherung über die Ledigkeit, die vor einem chinesischen Notar abgegeben wurde, oder um einen Auszug aus dem Haushaltsregister (Hukou). Falls es sich nicht um die erste Eheschließung handelt, muss in der Regel die Scheidungsurkunde oder auch das gesamte Scheidungsurteil übersetzt werden.

Manche ältere Belege aus Taiwan sind nach dem Muster der japanischen Belege gestaltet, was zu etwas höheren Preisen führt.

Die im Einzelnen einzureichenden Dokumente unterscheiden sich oft je nach Fall und auch zwischen den Behörden. Klären Sie daher bitte mit der zuständigen Behörde ab, welche Dokumente Sie in beglaubigter Übersetzung einreichen müssen.

Verwendung von beglaubigten Übersetzungen in der VR China

Falls Sie eine von uns angefertige beglaubigte Übersetzung in der VR China verwenden möchten, sind in der Regel eine Reihe von Überbeglaubigungen notwendig, die in der nachfolgenden Reihenfolge durchgeführt werden müssen:

  1. Überbeglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch das für die Vereidigung zuständige Gericht. In unserem Fall ist dies das Landgericht München I.
    • Webseite des Landgerichts München I
    • Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Landgericht eine “Vorbeglaubigung” vornehmen soll. Andernfalls kann keine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erfolgen.
    • Die Überbeglaubigung dauert, wenn sie auf dem Postweg vorgenommen wird, in der Regel etwa drei Arbeitstage.
    • Die Gebühr beträgt derzeit 13 EUR.
  2. Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt.
  3. Legalisierung durch die Botschaft oder ein Konsulat der VR China

Wir können diese Prozedur für Sie durchführen. Dafür berechnen wir die anfallende Arbeitszeit für das Verfassen von Anschreiben und die Abgabe/Abholung der Unterlagen beim Konsulat. Normalerweise kommen dafür etwa 3 Stunden zusammen. Außerdem berechnen wir die anfallenden Gebühren und die Portokosten an Sie weiter. Die ganze Prozedur kann auch in günstigen Fällen ca. 4 Wochen dauern. Wir können keine Garantie für eine pünktliche Bearbeitung der Dokumente durch die Behörden übernehmen.

Portugiesisch-Chinesische Dokumente aus Macao

Auch heute noch ist Portugiesisch neben Chinesisch die Amtssprache von Macao. Dokumente aus Macao sind daher in der Regel zweisprachig verfasst. Falls portugiesische Inhalte beglaubigt werden müssen, sind wir dafür auf die Mithilfe von Kollegen angewiesen, was das Verfahren entsprechend verteuert.

Möglicherweise genügt es bei diesen Dokumenten auch, nur eine der beiden Sprachen zu beglaubigen. Der Übersetzer kann dies aber nicht gewährleisten.

Beispiele für Übersetzungen von Urkunden

Beglaubigung fremder Übersetzungen

Manchmal wünschen Kunden, dass wir ihre von ihnen selbst oder durch ausländische Übersetzer angefertigten Übersetzungen lediglich abstempeln und so mit einer Beglaubigung versehen.

Dies ist in der Regel leider nicht möglich.

Selbst wenn ein hiesiger Übersetzer “nur” mit seinem Siegel etwas vorhandenes beglaubigt, wird dadurch die Arbeit nicht wesentlich einfacher. Das Übersetzen selbst stellt ohnehin nur einen eher geringen Teil der Arbeit dar.

Es ist ferner widersinnig, die Aufgabe so zu stellen. Der Übersetzer ist kein Ja-Sager sondern eine Kontroll-Instanz. Er muss immer die Möglichkeit haben, das, was ihm vorgelegt wird, zu ändern. Dies ist bei in Papierform vorliegenden Übersetzungen nicht der Fall. Der Übersetzer darf keinen Auftrag annehmen, bei dem nur das Ja-Sagen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Dem Übersetzer müsste also nicht ein fertiges Papier (Hartkopie) sondern eine digitaler Quelltext zum Redigieren vorgelegt werden. Dieser Quelltext muss so gestaltet sein, dass der Übersetzer ihn ohne großen Aufwand seinem Werturteil entsprechend verändern kann.

Es muss dem Übersetzer z.B. ohne weiteres möglich sein, in diesem Quelltext eine vollwertige Umschrift (z.B. Pinyin mit Ton-Zeichen, Hepburn mit Längenzeichen, Internationales Phonetisches Alphabet) zu verwenden. Schließlich sollte der Quelltext in einem offenen Standards entsprechenden Format verfasst und mithilfe frei verfügbarer Software nach PDF übersetzt werden können.

Unterlagen

deplate
http://a2e.de/oas/cert
© 2007-01-16