Straßburger MenschenrechtlerInnen gründeten 2012 Sexsklavinnenmarkt

Mittelmeerkrise eskaliert, Italien kann nicht mehr.

Cosa Nostra triumphiert über Casa Mia. Italien verweigert Verlängerung von Operation Sophia. Alle freuten sich über das Todesurteil gegen Italien vom 23. Februar 2012, mit dem der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof den Schleppermarkt gründete. Heute tun viele schon so, als hätten sie damals nichts gewusst.

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Flüchtlingsrat will AfD-Mitglied nicht in Asylbehörde

Dagmar Bohrer-Glas und Hans Häuser vom BR machen sich die Polemik des Schlepperrates zu eigen:

In Mühldorf Bock zum Gärtner gemacht

Nach der Entscheidung des Mühldorfer Arbeitsgerichts, einen AfD-Mann als Asyl-Sachbearbeiter zu beschäftigen, gibt es scharfe Kritik vom bayerischen Flüchtlingsrat. Dies sei ein zynischer Akt gegenüber Migranten und Flüchtlingen im Landkreis Mühldorf, so ein Sprecher.

Da werde der Bock zum Gärtner gemacht, sagte Sprecher Alexander Thal. Ein Funktionär der AfD habe in einer Ausländerbehörde nichts zu suchen. Thal forderte Landrat Georg Huber auf, den gestern vor dem Arbeitsgericht Mühldorf geschlossenen Vergleich mit seinem in der AfD engagierten ehemaligen Chauffeur platzen zu lassen. Wer als Landrat so wenig Sensibilität an den Tag lege, einem solchen Vergleich zuzustimmen, sollte selbst zur Arbeit auf dem Bauhof verdonnert werden, wird Thal in einer Pressemitteilung des Flüchtlingsrats zitiert.

Petr Bystron schreibt:

Ich gratuliere Herrn Wieser, den ich persönlich kennenlernen durfte, zu diesem Justizsieg! Es ist beschämend für den cSU-Landrat Georg Huber, dass er seinen loyalen Mitarbeiter nach 15 Jahren treuen Dienstes von einer Minute auf die andere so schäbig loswerden wollte.

Racism in Belgium 15 years after the Durban Declaration: Time for a National Action Plan against Racism

MenschenrechtlerInnen von Universität Gent fordern auf der Grundlage der Erklärung von Durban einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus für Belgien. Die Groko-Bundesregierung hat einen solchen neulich erstellt.

Frauengespräch in Facebook-Gruppe: Erlebnisse am Steinhuder Meer

Anna und Freundinnen in Wir Für Uns schreibt:

Leider wurde ich gerade am Steinhuder Meer, wo ich alleine am Steg sass, von 3 Migranten bedroht.

Sie nahmen mir den Platz an der Spitze des Steges weg, indem sie einfach hinter mir standen (ich saß!) und laut arabisch sprachen, während sie mich von oben angafften.

Ich sprang auf und wand mich durch sie durch auf dem schmalen Steg.

Kaum war ich sicher am Ufer, kam mir die nächste Gang entgegen.

Ich bin hier aufgewachsen!

Die rauben mir die Freiheit!

Das finde ich auch mit am schlimmsten - diese subtile Art der Bedrohung durch scharenweises Auftreten. Sie wissen genau, dass sie uns dadurch überlegen sind und rauben uns Frauen dadurch unser Gefühl von Freiheit u Sicherheit. Da platzt mir echt der Kragen.

Ich bin Single und war Zeit meines Lebens unerschrocken immer allein überall unterwegs- ich bin oft auf Foto - Tour, so auch heute.

Alles wird mühselig durch diese Leute.

Ich gucke ständig ob irgendwo Gefahr lauert, die Unbefangenheit ist leider seit 2015 weg.

Ich bin sehr froh, hier im geschützten Rahmen mal offen reden zu können.

Ich fühle so mit allen missbrauchten Frauen mit, die durch Migranten geschädigt wurden!

Ich weiß Liebe, mir ging es vor kurzem in Mannheim nicht anders, plötzlich bekommt man eine Idee davon, wie die Frauen die von diesen Missgeburten begrapscht und vergewaltigt wurden, empfunden haben.

Das kenne ich nur zu gut. Wenn ich solche Rudel schon von weitem sehe wechsel ich sofern möglich die Straßenseite oder nehme einen anderen Weg. Ich ertappe mich dabei, immer um mich herum zu schauen. Schlimm was aus unserem Land hier geworden ist.

Syrischer Asylbewerber vergewaltigt in Schweden 21 Frauen und Kinder in nur einem Monat

karatetigerblog.wordpress.com schreibt:

Der 27-jährige Asylbewerber Mohammed aus Syrien wird vom Landesgericht Mora wegen Sex-Attacken auf mindestens 21 Frauen und Mädchen angeklagt, seit er im September dieses Jahr nach Schweden kam. Sein jüngstes Opfer war ein 4-jähriges Mädchen in einem Bad in Rättvik. Nun möchten sie Mohammed in Schweden Asyl gewähren – etwas, das er wahrscheinlich auch erhält, weil allen Syrern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Schweden im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der vorherigen Regierung und der Grünen Partei gewährt wird. Mohammeds Qualifikation und Asylantrag zeigt, dass er den schwedischen Behörden nicht alle Ausweispapiere zeigen möchte.

Mohammed kam im Spätsommer 2014 als Flüchtling nach Schweden und reichte am 29. September seinen Asylantrag bei der Einwanderungsbehörde ein. Er sagt, er kommt aus Syrien und dass er eine Aufenthaltsgenehmigung in Schweden haben will, weil in seinem Heimatland „Raubüberfälle, Plünderei und Krieg“ herrschen. Er wurde in der Asylbewerber-Unterkunft Four horses in Rättvik einquartiert – ein Ort, der im vergangenen Winter trotz heftiger Proteste der Rechten Viksborna geöffnet wurde. Hinter der Asyl-Unterkunft lebt die Hotelbesitzerin und erwartungsvolle Asylunternehmerin Margareta Asplund, die die Industrie auf Asyl-Industrie veränderte und einen lukrativen Vertrag mit der schwedischen Einwanderungsbehörde unterzeichnete.

Mohammed hat anschließend im Laufe des Monats Oktober nicht weniger als 21 verschiedene Frauen und Mädchen in Rättvik sexuell belästigt– das jüngste Opfer war ein vier Jahre altes Mädchen. Er berührte sie sexuell und versuchte, das vierjährige -Mädchen zu küssen, während sie mit ihrem Vater spazieren ging, aber ihr Vater griff ein und griff ihn tätlich an, kann man in der polizeilichen Vernehmung lesen. Bei einer anderen Gelegenheit folgte er einer jungen Mutter, die gerade ihre Tochter in den Kindergarten begleitete. Mohammed hielt die Mutter an und fragte sie, ob er ihre Tochter kaufen könnte. Wissen Sie, was ein Mann braucht, sagte er zu der Mutter.

Bei einer dritten Gelegenheit hielt Mohammed zwei 13 Jahre alte Mädchen auf der Straße an und sprach sie an „Ich will dich ficken“. Die beiden Mädchen flüchteten und suchten in einem Treppenhaus Schutz. Mohammed hat im Herbst beobachtet, wie die Mutter in der Nähe der Grundschule ihre Tochter verließ und war auf der Suche nach jungen Mädchen. Zusätzlich zu den fünf Mädchen und Frauen belästigte er weitere 16 andere Mädchen und Frauen verschiedenen Alters – die älteste war eine 69 Jahre alte Frau, die ihren Hund ausführte.

Stadt Essen klagt über die hohen Flüchtlingskosten

Frank Stenglein schreibt:

Die Flüchtlingskrise ist nicht ausgestanden, das ist in diesen Tagen durch den Einwurf von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz wieder stärker Thema. Auch Essens Sozialdezernent Peter Renzel mag sich nicht darauf verlassen, dass die derzeit entspannt wirkende Lage dauerhaft anhält. „Die Flucht aus Syrien ist abgebbt, dafür kommen seit längerer Zeit viele Schwarzafrikaner“, sagt Renzel. Die Stadt Essen müsse wie alle Städte vorbereitet sein, selbst wenn derzeit die Übergangsheime stark unterbesetzt sind.

Von rund 3000 verfügbaren Plätzen könnten bis Jahresende laut Prognosen noch um die 1000 belegt sein - eine Folge des Essener Wohnungsmarktes, dessen Aufnahmefähigkeit auch bei der Stadt unterschätzt worden war. Dennoch will Renzel wegen der unvermindert hohen illegalen Einwanderung über das Mittelmeer kein Risiko eingehen: „Unter 3000 sollte die Zahl der Plätze nicht fallen.“ Dass auch halbleere Asylheime Kosten verursachen, sei richtig, aber nicht zu ändern.

Rund 30 Milliarden Euro wird Deutschland allein 2017 für Betreuung und Integration ausgeben. Eine gewaltige Summe, zu der auch Städte wie Essen ihren Teil beitragen. Manche Kosten trägt die Stadt allein, andere werden teilweise oder vollständig von Bund oder Land getragen, was eine genaue Kostenaufstellung schwierig macht. Renzel und Sozialamtsleiter Hartmut Peltz halten aber eine Schätzung für seriös, wonach Essen nur aus eigenen Mitteln rund 35 Millionen Euro für Flüchtlinge ausgibt – Jahr für Jahr.

Voll zulasten der Stadt gingen in der Regel Personalkosten für asylbezogene Aufgaben, die sprunghaft in die Höhe schnellten. So waren etwa 20 neue Stellen im Jugendamt nötig, die 1,2 Millionen Euro pro Jahr erforderten. Kosten entstehen im Rathaus auch durch die Übergabe von Aufgaben an Dritte.

Für Vormundschaften von minderjährigen Flüchtlingen und Einwanderern finanziere die Stadt etwa dem katholischen Sozialverband SKF zehn Fachkräfte und eine Leitungsstelle – laut Peltz beläuft sich das auf rund 700 000 Euro jährlich.

Flucht und übers Asylrecht durchgesetzte Einwanderung führen sehr häufig erst mal in den Hartz-IV-Bezug. „Die Qualifikationen sind in aller Regel zu niedrig für eine Arbeitsaufnahme“, sagt Renzel. Monat für Monat steigt derzeit beim Jobcenter die Zahl der Personen und Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund, die Anspruch auf Leistungen haben.

Von den rund 93 000 Menschen, die im Juni 2017 in Essen Hartz-IV-Mittel erhielten, stammen rund 15 000 aus den „acht zugangstärksten Nicht-EU-Ländern“. Zumeist sind dies Flüchtlinge, die seit 2015 ankamen. „Diese Zahl wird schon wegen des nun stärker einsetzenden Familiennachzugs weiter steigen“, prognostiziert Renzel.

Beispiel: Von gut 10 000 Menschen mit syrischem Pass, die in Essen leben, sind 90 Prozent auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. „Die Statistik zeigt, dass in Essen ohne die Flüchtlingskrise die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zurückgegangen wäre“, so Renzel. Bei den Hartz-IV-Asylkosten verschärfe die unvollständige Erstattung durch Bund und Land die Lage. Gezahlt würden12 200 Euro pro Jahr und Person, nur 10 390 Euro erhält die Stadt wieder gutgeschrieben.

Ein weiteres drückendes Problem, das laut Renzel noch ungelöst ist: Wessen Asylantrag rechtsgültig abgelehnt wurde, ist zwar ausreisepflichtig, doch folgt oft keineswegs eine Abschiebung, schon gar nicht zeitnah. Dennoch stellt das Land drei Monate nach Beendigung der Verfahren die Erstattung der laufenden Unterhaltskosten ein, die Stadt ist dann allein in der Kostenpflicht. In Essen befänden sich rund 4600 Personen in diesem Status - Tendenz auch hier steigend.

Magazin zur „Lügenpresse“ in Linz präsentiert

ID schreibt:

Die Redaktion der oberösterreichischen Wochenzeitung „Wochenblick“ hat ein 96 Seiten starkes Hochglanzmagazin zur „Lügenpresse“ auf den Markt gebracht. Das Spannende daran: Ehemalige Journalisten der Mainstream-Presse verraten Insider-Informationen und Verstrickungen von Medien, Konzernen und Banken. Lange wurde das umfangreiche Magazin angekündigt. Jetzt ist es diese Woche im Gasthaus „Josef“ auf der Linzer Landstraße präsentiert worden. Über 200 interessierte Gäste kamen trotz strömendem Regen, um druckfrisch das Magazin zu erwerben. Und die Herausgeber haben nicht zu viel versprochen: Das Magazin mit dem vielversprechenden Titel „Journalisten packen aus: Warum wir nicht die Wahrheit sagen dürfen“ will sich selbst als medienkritisches Standardwerk sehen, was auch tatsächlich gelungen sein dürfte. Denn neben bekannten Medienkritikern der alternativen Medien (so wurde etwa das letzte Interview mit Udo Ulfkotte abgedruckt und Info-DIREKT-Autor Stefan Magnet verfasste einen Beitrag) konnten Journalisten gewonnen werden, die früher selbst Teil des Mainstream-Betriebes waren.

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Alle freuten sich über das Straßburger Todesurteil gegen Italien vom 23. Februar 2012

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Australiens berühmte No-Way-Politik ist nichts neues. Vor dem 23. Februar 2012 war die Zurückschiebung irregulärer Bootsmigranten in Transitstaaten gängige Praxis. Die Bundeszentrale für Politische Bildung berichtet in Newsletter Nr. 126423 vom 01.03.2012 völlig unkritisch bis jubelnd über das Todesurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 23. Februar im Fall Hirsi Jamaa und andere gegen Italien (Az. 27765/09):

Migranten waren damals 65 km vor der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa vom italienischen Grenzschutz aufgegriffen worden. Damit fand die Seenotrettung zwar deutlich außerhalb der italienischen Hoheitsgewässer, aber wegen der unter italienischer Flagge fahrenden Schiffe unter dem Hoheitsrecht Italiens statt. Auf der Grundlage eines bilateralen Rückübernahme-Abkommens waren sie anschließend nach Libyen zurückgebracht und den dortigen Behörden übergeben worden. Mit Hilfe des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) wurden die zurückgeschobenen Migranten anschließend in Libyen wieder ausfindig gemacht und persönliche Vollmachten für eine Klage gegen Italien eingeholt.

Vor dem Hintergrund des sogenannten Arabischen Frühlings stieg zuvor im Jahr 2011 die Zuwanderung über den Seeweg stark an. Auf der Grundlage eines libysch-italienischen Abkommens führte der italienische Grenzschutz seit Mai 2009 Rückschiebungen von Migranten durch, die auf hoher See aufgegriffen wurden. Das Gericht urteilte dann an dem besagten 23.02.2012, daß trotz möglicherweise steigender Zuwanderung die EU-Staaten nicht von der Pflicht entbunden wären, eine immerhin denkbare Asylberechtigung ausschließlich auf europäischem Grund und Boden zu prüfen.

Auch auf hoher See dürfen dem Urteil zufolge keine Rückschiebungen ohne Einzelfallprüfungen durchgeführt werden. Die italienischen Grenzschützer hatten weder die Personalien der Migranten aufgenommen, noch deren eventuelle Schutzbedürftigkeit geprüft. Ferner waren die Migranten nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen worden, Asyl bereits auf dem Marineschiff zu beantragen.

Die italienische Regierung argumentierte während des Prozesses, dass die Rettung Schiffbrüchiger auf hoher See zwar eine internationale Pflicht sei, bei der jedoch keinerlei nationale Hoheitsrechte ausgeübt werden. Diesem Argument widersprachen die Richter des Gerichtshofes, allein aus dem formalen Grund, daß das Rettungsschiff unter italienischer Flagge gefahren sei.

Das UNHCR begrüßte das Urteil als wegweisend. Amnesty International sah dadurch den Schutz von Flüchtlingen auf hoher See entscheidend gestärkt und forderte die EU-Staaten auf, “Schutzbedürftigen endlich sicheren Zugang nach Europa und Recht auf Asyl zu gewähren“. Das UNHCR bezeichnete das Urteil als “Wendepunkt” in der Frage nach der Verantwortung von Staaten im Umgang mit Flüchtlingen.

Das Urteil betraf nicht nur Italien, sondern auch den Umgang aller EU-Staaten mit Flüchtlingen und Migranten. Bei Einsätzen der EU-Grenzschutzagentur Frontex sowie durch bilaterale Rückübernahme-Abkommen war es bis dahin gängige Praxis, auf hoher See aufgegriffene Migranten in Transitstaaten zurück zu bringen. Die GRÜNEN erklärten 2012 nach dem ergangenen Urteil: “Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung beim europäischen Flüchtlingsschutz endlich aufgeben. Europa braucht eine Flüchtlingspolitik, die auf Solidarität und nicht auf Abschottung beruht.“

Falsch an dieser Darstellung ist der Zusammenhang zum Arabischen Frühling. Die Kampagne der Asylmaximalisten von UNHCR & Co (in Italien vertreten durch die damalige UNHCR-Vertreterin und heutige Parlamentspräsidentin Laura Boldrini) für die weite Auslegung des Art 33 GFK begann viel früher. Nutznießer waren auch nicht Beteiligte arabischer Protestbewegungen. Im Grunde richtete sich die Kampagne gegen die Interessen politischer Flüchtlinge. Wir kennen es vom Bayrischen Flüchtlingsrat. Aus dem gleichen Dunstkreis kommt der “Italienische Flüchtlingsrat”, dessen Vorsitzender Christopher Hein neulich die Stürmung der Brennergrenze durch afrikanische Asylbewerber forderte. Es ging nur um die Verwendung des Humanitärrechts als Hebel zur Aufbrechung der Grenzen und Zerstörung der Staaten. Es handelte sich um ein Todesurteil gegen Italien. Das Todesurteil Hirsi & Jamaa gegen die Republik Italien von 2012.

Das Straßburger Todesurteil Hirsi & Jamaa gegen Italien von 2012 ist ein entscheidender Wendepunkt zur Flutung Europas. Leider hat niemand sich dagegen auf die Hinterfüße gestellt, auch nicht in Italien. Bis heute thematisiert es fast nur BayernIstFREI.

Müssen ist nicht immer bunt. BIF dankt Sebastian Kurz.

Italien muss die Mittelmeerroute schließen. Zu diesem Zweck muss Italien notfalls auch im Alleingang geltendes #HumanitärUNrecht (#Nichtzurückweisungsprinzip) aussetzen und widerrufen. Grundlegende Volksinteressen haben Vorrang. Der Appell von Sebastian Kurz ist wertvoll aber leider noch isoliert und schwach. Verstärken wir ihn! #EuropäischeMenschenrechteNeinDanke #StopStrasbourg #RausAusEMRK #RausAusGFK #ProRefoulement #DankeSebastianKurz

Politiker sind stärker als Bürger an Tabus gebunden und besser als sie in der Lage, sie zu durchbrechen. Die Hashtags verdienen Verbreitung.

Jürgen Fritz erklärt recht knapp und kompakt anhand des Buches “Das Migrationsproblem” von Rolf-Peter Sieferle, wie die Masseneinwanderung Europa unweigerlich von Grund auf zerstört.

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EGMR avanciert zum neuen allmächtigen Weltenlenker

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Langsam spricht es sich herum, aber Jouwatch-Autorin Marilla Slominski zieht unnötig fatalistische Schlussfolgerungen aus ihrer Erkenntnis:

JouWatch präsentiert die wahren Schuldigen der Migrantenkrise: NGOs und EGMR!

Und so wird es Dank Organisationen wie Amnesty International und ihrem verlängerten Arm, dem wunderbaren Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, auch keine von vielen heiß herbeigesehnte „australische Lösung“ geben. Forderungen von Politikern, Boote oder sogenannte Flüchtlinge zurückzuschicken können getrost unter „Phrasendrescherei“ abgebucht werden. Der EGMR wird alle Schritte in diese Richtung zu verhindern wissen.

Es klingt als bräuchten die Leute einfach nur eine Erklärung dafür, warum politische Mühe vergeblich ist. Erst waren es die Illuminaten, jetzt die allmächtigen Straßburger Richter.

Die Staaten sind noch immer souverän. Niemand ist gezwungen, ein Unrechtssystem, welches den Souverän entmachtet, anzuerkennen. Im Gegenteil, eine solche Anerkennung ist sogar widersprüchlich. Das muss uns kein Verfassungsrichter erklären, aber Professor Udo di Fabio tut es:

„Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen, dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und handlungsfähigen Staaten abhängt. … Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung.“

Ihr Völker Europas, schaut aufs Mittelmeer!

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Vera Lengsfeld schreibt:

Direkt vor den Augen Europas spielen sich absurde bis apokalyptische Szenen ab. Es braut sich eine Krise zusammen, die jene von 2015 in den Schatten stellen wird. Aber die Europäer, vor allem die Deutschen, spielen das infantile Spiel aller Kinder: Wenn ich das Unheil, das auf mich zukommt, nicht sehe, sieht es mich auch nicht. Das hat sich zwar immer wieder als fataler Irrtum erwiesen, aber es scheint nicht möglich zu sein, daraus zu lernen. In den Medien wird mehr als zurückhaltend berichtet, das trifft wiederum vor allem auf Deutschland zu. Die Briten sind da noch offener. Im „Spectator“ erschien am 22. Juli ein ausführlicher Bericht über die „Madness in the Med“, in dem geschildert wird, wie die „Retter“ der verschiedenen NGOs, die „Flüchtlinge“ aufnehmen, die von den kriminellen Schleppern auf Schlauchboote gepfercht werden, die Krise anheizen.

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Dresden: Massenschlägerei in der Neustadt

szo/mja/sr berichtet:

Auch JFritz schreibt darüber.

Oberottmarshausen bei Augsburg: Flirtversuch unterbunden – Kenianer zieht Pistole

BS@JW schreibt:

Oberottmarshausen, einen kleine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg mit etwa 1.700 Einwohner, feierte am Samstagabend sein jährlich stattfindenden Sommernachtsball. Alles wunderschön und friedlich, bis gegen 02.30 Uhr eine Studentin außerhalb des Festgeländes von einem 22-jährigen Kenianer „angeflirtet“ wurde, so die lokale Berichterstattung von presseaugsburg.de. Der Freund der Bedrängten tat das, was ein verantwortungsvoller junger Mann in solch einer Situation zu tun hat, und versuchte die Aufdringlichkeiten des mutmaßlich „Schutzsuchenden“ zu unterbinden. Daraufhin zog der 22-jährige Kenianer eine Handfeuerwaffe, lud diese durch und drohte dem Pärchen, es zu erschießen. Nach Minuten der Todesangst entfernt sich der afrikanische, schussbereite Grabscher und konnte kurz darauf von einer Streifenbesatzung festgenommen werden.

SPD bestätigt: Kriminelle Asylbewerber werden auch weiterhin nicht abgeschoben

FZ schreibt:

Asylbewerber, die in Deutschland Vergewaltigungen, Körperverletzungen und sonstige schwere Straftaten begehen, können aufatmen. Eine Abschiebung dieser Täter in “Krisengebiete” gibt es nicht und wird es auch niemals geben, bestätigen führende SPD-Politiker. Der CSU-Vorschlag kriminelle Asylbewerber auch in sogenannte “Krisengebiete” abzuschieben, stößt bei der SPD auf scharfen Widerspruch: Die Forderung sei “unsinnig”, sagte die SPD-Rechtspolitikerin Eva Högl am Mittwoch dem RBB. Dies dürfe man “überhaupt nicht machen”. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der “Welt”: “Wir dürfen gerade in emotional so aufgeladenen Zeiten wie dieser unsere rechtsstaatlichen Grundsätze nicht einfach über Bord werfen.”

Dresdner Rathaus-Mitarbeiter fotografiert und denunziert PEGIDA-“Mitläufer”

Was in München gewissermaßen selbstverständlich ist, bringt in Dresden den Denunzianten noch ein wenig Ärger.

“Sugar Mamas”: Ältere Österreicherinnen halten sich junge Flüchtlinge für Sex

Es gab schon einige Artikel zu diesem Thema. Das Material ist bekannt, aber diese Aufbereitung setzt durch Bebilderung neue Maßstäbe des Ekels.

Etwas erträglicher ist es hier aufbereitet.

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Gender-Verfassungsrichterin Susanne Baer doziert über “Menschenrechts-Basics”

Die Demokratie könne nur überleben, wenn die Interessen von “Minderheiten” gegen das Volksinteresse behauptet werden, lautet die Hauptbotschaft von Verfassungsrichterin Prof. Dr. Dr.h.c. Susanne Baer. Baer verdankt ihre Karierre offenbar egalitärfrömmlerischen Buntstasi- und Soros-Netzwerken. Danisch zerpflückt einen Vortrag Baers vor Kolleginnen des medial-humanitärindustriellen Komplexes hielt.

Baer und Soros sind der beste Beweis dafür, dass ebenjene “Menschenrechtsbasics von nach 45” nicht viel getaugt haben können. Es mag sein, dass sie die “Menschenrechte” nur falsch auslegen. Aber eine brauchbare Philosophie ließe sich nicht so leicht pervertieren. Ein Schild, das in wenigen Jahren zum Schwert mutieren kann, bedarf einer grundlegenden Reform oder Neuerfindung. Auch dies haben die “Menschenrechte” mit dem Koran und dem Sozialismus gemein.

Impressumspflicht ab Frühling in der Schweiz

Martin Steiger schreibt:

In der Schweiz besteht bislang keine generelle Impressumspflicht für Websites. Ein Impressum ist deshalb nur in Ausnahmefällen rechtlich notwendig. Nun wird aber im Frühling 2012 eine generelle Impressumspflicht für den «elektronischen Geschäftsverkehr» in der Schweiz eingeführt. Hintergrund ist die Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die per 1. April 2012 in Kraft tritt.

Keine Rundfunklizenz: ZAK geht gegen Live-Streamer wie PietSmiet vor

schreibt:

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat heute entschieden, den Twitch-Kanal PietSmietTV des gleichnamigen YouTubers als Rundfunkangebot einzustufen, welches ohne die dafür notwendige Zulassung Inhalte verbreitet. Auf dem Kanal werden an sieben Tagen in der Woche und an 24 Stunden am Tag bereits aufgezeichnete Let’s Play-Videos übertragen. Dem Rechtsanwalt Christian Solmecke zufolge versteht man unter Rundfunk per Gesetz nicht etwa das klassische Fernsehen und Radio, sondern auch schon einen einfachen Informationsdienst, der an die Öffentlichkeit gerichtet ist. Die einzige Voraussetzung zur Klassifizierung eines Live-Streams als Rundfunkangebot besteht darin, dass mindestens 500 Zuschauer gleichzeitig erreicht werden und die Sendung regelmäßig erfolgt. Absolut illegal ist Live-Streaming aber nicht: Es wird lediglich eine entsprechende Zulassungslizenz benötigt, die jedoch mit einigem Aufwand und Kosten von etwa 1.000 bis 10.000 Euro verbunden ist. Diese ist bei der zuständigen Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen. Liegt eine solche Lizenz für einen als Rundfunkangebot eingestuften Kanal nicht vor, kann die ZAK diesen verbieten lassen.

Manfred Weber (CSU): An den Grenzen Recht mit Waffengewalt durchsetzen!

David Berger zitiert eine ältere Presseerklärung, in der Markus Weber (EP-CSU) zum bewaffneten Kampf gegen Schlepper aufrief. David Berger kritisiert die Leitmedien dafür, dass sie bei Weber bewaffneten Grenzschutz akzeptabel finden aber bei Petry nicht und meint, Weber hätte AfD-Konzepte übernommen. Mein folgender Forenkommentar wurde [lange] nicht freigeschaltet:

Markus Weber will die Waffengewalt ja nur einsetzen, um das Nichtzurückweisungsprinzip und somit freien Zugang aller Afrikaner nach Europa gemäß Art 33 GFK durchzusetzen. Das ist heute gemeinhin mit „Sicherung der Außengrenzen“ gemeint. Er will ferner Truppen nach Libyen schicken, um auch dort dann die hohen Menschenrechtsstandards der EU durchzusetzen. Das ist durchaus etwas anderes. Menschenrechte bedeuten letztlich einen Zwang zur Expansion, wenn man nicht selber untergehen will.

Wie Google unser Denken „vergiften“ will!

JW schreibt:

Mit seinem neuen Service Perspective bietet Google eine Möglichkeit, mit der insbesondere Nachrichtenwebseiten Kommentare von Lesern auf ihre „Giftigkeit“ prüfen können. Macht man die Probe aufs Exempel, kommt dabei aber eine eher ganz neue Form von Zensur und Gedankenkontrolle heraus, ganz im Sinne des „Weltverbesserers“ Google und seiner an diesem Experiment beteiligten Partner Wikipedia, The New York Times, The Economist und The Guardian.

Nutzerkommentar:

Diese Software ist der Versuch, die Meinungsfreiheit in politisch korrekte Bahnen zu lenken. Wird bei mir nicht funktionieren. Ich nutze duckduckgo.com oder ixquick.de

Brandl (Bayrischer Gemeindetag): Obergrenze der Bayrischen Gemeinden erreicht, Merkel soll Überfahrt nach Italien stoppen

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Der Präsident des Bayerischen Gemeindtages Uwe Brandl sagt, die Kapazitäten der Gemeinden seien erschöpft, ein weiteres Anschwellen des Zuwanderungsstroms nicht zu verkraften:

Bayerns Gemeinden haben an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appelliert, einen neuen Flüchtlingsstrom nach Deutschland zu verhindern. Die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung sei erschöpft, sagte der Präsident des Bayerischen Gemeindetages und Abensberger Bürgermeister, Uwe Brandl (CSU).

Einen erneuten massenhaften Zustrom wie vor zwei Jahren könnten die Kommunen nicht mehr verkraften, betonte Brandl, dessen Verband in Bayern die Interessen von über 2000 Gemeinden vertritt. „Der Fehler vom Herbst 2015 darf sich nicht mehr wiederholen.“ Das Problem eines sich abzeichnenden neuen Zustromes an Flüchtlingen dürfe nicht wegen des Bundestagswahlkampfes verdrängt werden.

Italien ist nach Überzeugung von Brandl mit der Aufnahme von täglich Tausenden Flüchtlingen, die über das Mittelmeer kommen, überfordert. Es sei schon jetzt absehbar, dass die Asylbewerber nach Deutschland weiterreisen.

„Bitte setzen Sie sich intensiver als bisher dafür ein, dass die Überfahrt nach Italien aufhört“, appellierte Brandl an Merkel. Den Schleppern aus Libyen müsse das Handwerk gelegt werden. Die Kanzlerin solle auf entsprechende Beschlüsse der EU dringen.

Die Mittelbayerische Zeitung berichtet auch, ebenso Wochenblatt und Focus. Berlinjournal bringt den gleichen Text wie Welt. Die Junge Welt berichtet nur sehr knapp und tut Branls Appell als “CSU-Wahlkampf zu Lasten von Flüchtlingen” ab. Genau wie Brandl es beklagt will das dezidiert linke Blatt von Jakob Augstein offenbar alle Asylfragen aus dem Wahlkampf heraushalten. Ganz abwegig ist die Beobachtung, dass Brandl hier im Auftrag der CSU unterwegs ist, um Merkel unter Druck zu setzen, allerdings nicht. Man sieht momentan nur gleichförmige Presseberichte aber kein stützendes Engagement des Bayerischen Gemeindetags oder anderer Bürgermeister. Allerdings hat auch schon Münchens Ex-OB Christian Ude in ähnlicher Funktion dergleichen gesagt und jetzt wieder ein Buch geschrieben. Über alle Parteigrenzen hinweg ist der Leidensdruck in den Gemeinden hoch.

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© 2017-07-02 Hartmut PILCH