Neue rassistische Codewörter erfordern Nationalen Aktionsplan

Warum sind die USA der Flüchtlingskonvention fern geblieben?

Aus einer Bewegung zur Ausdünnung der Afroamerikaner wurde auf Umwegen eine zur Afrikanisierung Europas.

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Nationaler Aktionsplan grenzt Reden über Rassenzugehörigkeiten weiter aus

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Figure 1.1: Interministerielle Arbeitsgruppe zur Demokratieförderung und Extremismusprävention (IMA) will autoritären Humanitärstaat weiter festigen

Die Zeitungen gehen weite Wege, um die Information zu vermeiden. Das Publikum soll glauben, dass der in den USA bereits wegen Vergewaltigung bestrafte “Basketball-Coach Stephan K.” ein Brandenburger ist. Wie immer geht es auch darum, dass jeder sich selber suggerieren muss, dass Herkunft irrelevant sei. Aus einem Justizblogbericht kann man sie immerhin indirekt entnehmen, aus dem Springer-Bericht gar nicht.

Ähnlich verdruckst der Bericht aus der Augsburger U-Bahn, wo ein Mann mit “sehr dunkler Hautfarbe” in der U-Bahn einer 12jährigen zwischen die Beine fasste. Wieder erfährt man nicht, ob der Mann subkontinental oder subsaharisch war, obwohl das für die Fahndung relevant ist. Von “negrid” darf man ja nicht reden, da es Rassen nicht geben darf. Aber das “sehr” könnte als neues Codewort darauf hin deuten. Vielleicht war auch “Basketball-Coach” als Wink mit dem Zaunpfahl zu verstehen.

In den USA findet auch eine Art “Großer Austausch” statt. Weil sogar illegal eingewanderte Latinos im Durchschnitt viel weniger kriminell als einheimische Schwarze sind, haben viele Weiße nichts dagegen, per Masseneinwanderung bald zur Minderheit zu werden. Hauptsache der Anteil der Schwarzen steigt nicht. Und gemeint sind die Sehr-Schwarzen, die man neuerdings mit Braunen und Gelben zu “Farbigen” zusammenfasst. Ein via UNO angestoßener “Nationaler Aktionsplan” der Bundesregierung will dafür sorgen, dass man sie künftig nur noch so bezeichnet (d.h. ihre Bezeichnung noch konsequenter verhindert). Sie sind trotz aller sprachlichen Verwässerung aber der eigentliche Gegenstand von (auch “Großer Austausch” genannter) Ersetzungsmigration. Zu ihrer faktischen Ausdünnung heißt man in den USA auch gerne Inder willkommen.

Die USA sind zusammen mit Indien Anführer der kleinen Gruppe von Staaten die die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nicht unterzeichnet haben. Indien umgibt das allzu geburtenfreudige muslimische Bangladesch mit einer scharf bewachten Mauer. Die USA haben 1967 der Ausweitung der Flüchtlingskonvention auf Nichteuropäer zugestimmt aber nicht die Konvention selber unterzeichnet. Kurz zuvor 1965 haben die USA ihre eigenen auf Europäer beschränkten Einwanderungsgesetze gelockert und auf die ganze Welt ausgeweitet, so dass seitdem über 80% der dortigen Einwanderer nicht mehr aus Europa (sondern aus Lateinamerika und Asien) kommen. Aus einer Bewegung zur Ausdünnung der Afroamerikaner wurde somit auf Umwegen eine zur Afrikanisierung Europas.

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Figure 1.2: India-Bangladesh Border, picture of BdNews24.com

Italien: 13.500 Humanitärmigranten in 2 Tagen

Laut Bericht:

Italiens Wilkommenszentren für Migranten befinden sich in einem völligen Chaos, nachdem eine riesige Welle afrikanischer Migranten den Vorteil warmer Temperaturen nutzte und den Sprung von Libyen auf die italienische Halbinsel wagte.

Zugleich werden Rettungsaktionen auf den Süden Libyens ausgeweitet:

Währenddessen wurden am Sonntag 52 westafrikanische Migranten in einem Wüstengebiet nördlich des Niger Flusses im Grenzgebiet zu Libyen tot aufgefunden, während 24 weitere von ihnen gerettet werden konnten.

Der Präfekt der nördlichen Region Bilma des Niger Fatoumi Boudou bestätigte, dass eine “Gruppe von etwa 70 Personen von Agadez [im Niger] an Bord von drei Fahrzeugen nach Libyen reiste, sie in der Wüste von den Schleusern aber ohne Nahrung oder Wasser zurückgelassen wurden.”

Die italienischen Parteien schreien lediglich wild herum, andere Europäer müssten aufnehmen. Keiner mag die Straßburger Rechtsprechung, die sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention stützt, in Frage stellen. Auch Salvini von Lega Nord will nur “legale Mittel” zur Begrenzung des Zustroms verwenden. Solche gibt es nicht, solange Italien die Konvention anerkennt, deren Nichtzurückweisungsprinzip in den EU-Verträgen und der EU-Grundrechtscharta verankert ist.

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© 2017-06-04 Hartmut PILCH