Asyl-Putsch löst Ausnahmezustand und Widerstandsrecht aus

Grundgesetz erlaubt nicht beliebiges Trampeln auf der Volkssouveränität

Die Bundesregierung hat ohne weitere Legitimation Art 16a GG und den Dublin-Vertrag weggeschossen und um momentaner medialer Wirkung willen eine Masseneinwanderung in Gang gesetzt, die den Souverän enteignet, entrechtet, ersetzt und aufgelöst. Damit setzt sich die Regierung ins Unrecht.

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“Putschregierung” hebt staatliche Ordnung aus den Angeln

Mit der derzeitige Verfassungswirklichkeit scheint es der Regierung zu erlauben, sich ein neues Volk zu wählen. Eine periphere Ausnahmeregelung wie das Asylrecht für politsch Verfolgte führt zur Enteignung und Entrechtung des Trägers der Souveränität. Die Bundeskanzlerin darf offenbar sogar nach Gutdünken die Drittstaatenregelung nach Art 16 GG über Bord werfen, um “in Notsituationen ein freundliches Gesicht zu zeigen”. Im Ergebnis wird ein grundlegender dauerhafter Wandel “implementiert”, wie Sandra Maischberger es nannte. Ein Abschied vom “alten Deutschland”, weg von der Herkunftsnation zur Willensnation, wie es allenthalben aus Staatsspitze und Leitmedien tönt.

Offenbar lässt der Schutz der Identität des Staatsvolkes in der Verfassungswirklichkeit zu wünschen übrig. Volksrechte werden im GG weit weniger explizit geschützt als Individualrechte. Aber zumindest impliziten Schutz gibt das GG durchaus her. Zu Zeiten der deutschen Teilung stellten sich Fragen nach der Volksidentität sehr scharf, und das Bundesverfassungsgericht las aus dem GG klare Antworten heraus. Jemand weist darauf hin:

Hier habe ich aber noch einen Hinweis bezüglich der Identität des Deutschen Staatsvolkes - um diese zu erhalten gebe ich dir mal kurz ein Urteil vom 21.10.1987 durch - 77 Seite 137 2BvR 373/83 I / III / B & C II 1 CAA, s. Volltext. Der Staat vergißt seine Verantwortung für die indigene Bevölkerung und die, die sich wahrhaftig eingelebt haben.

Der frühere Regierungssprecher Willy Wimmer nennt die Bundesregierung deshalb auch schon eine “Putschregierung”.

Die FAZ sieht uns in der Staats- und Merkel in der Legitimitätskrise:

“Doch diese Integration wird, wie sich jetzt schon abzeichnet, nur mit einem Notstandsregime zu erreichen sein…Ist es bald wieder so weit? Wann kommt es zu den ersten Zwangseinweisungen von Flüchtlingen? Häuser und Wohnungen können schließlich auch enteignet werden…Wenn jetzt Entscheidungen getroffen werden, deren Auswirkungen nicht beherrschbar sind, so stellt sich deshalb die Frage, ob eine Regierung dazu legitimiert ist.”

Reinhard Müller schreibt zum Schluss seiner Kolumne in der FAZ die in der Tat bemerkenswerten Sätze:

Mit Recht hat das Bundesverfassungsgericht im Zuge der europäischen Einigung hervorgehoben, dass Deutschland sich unter diesem Grundgesetz nicht als Staat auflösen darf. Keine Bundesregierung ist dazu befugt, die staatliche Ordnung aus den Angeln zu heben.

Das spielt nämlich geradezu unverblümt bereits auf das Widerstandsrecht gemäß § 20 Abs. 4 GG an.

Thorsten Hinz schreibt:

Die Kontrolle über die Grenze und den Zugang ins Land bildet die Basis der Souveränität und Staatlichkeit. Wer sie aufgibt, macht sich nach außen wehrlos und hebt im Innern Recht und Gesetz auf. In diesem Sinne hat Merkel einen Putsch gegen die staatliche Ordnung verübt. Der betrifft auch andere Länder, die ungefragt als Transit- oder Zielland herhalten müssen, sowie die Europäische Union als Ganzes.

Viel Licht in die missbräuchlichen Ausweitungen des Asylrechts bringt der Staatsrechtler Prof. Dr. iur. Karl-Albrecht Schachtschneider sieht schon frühere Ausuferungen es Asylrechts zu Lasten der Volkssouveränität kritisch und bescheinigt der Bundesregierung eine verfassungswidrige Einwanderungspolitik.

Rechtsbrüche (Dublin, Schengen) und neue migrationsanheizende Rechtsakte (Arbeitsmarktöffnung, Gesundheitskarte, EU-Vergemeinschaftung)

Nach außen redet die Bundesregierung im Hinblick auf Kosovo und Balkan von sicheren Herkunftsstaaten und Zuzugsbegrenzung. Aber zugleich erleichtert sie dortigen Migrantn jetzt den Zugang zum deutschen Niedriglohnsektor und Sozialstaat. CDU-Außenpolitikexperte Ruprecht Polenz erläutert die Maßnahme:

Ohne die Erlaubnis von Arbeitsmigration und die daraus resultierenden Rücküberweisungen wird Kosovo sich wirtschaftlich nicht entwickeln können. Die Entscheidung ist deshalb richtig. Übrigens gilt natürlich auch für diese Arbeitskräfte der gesetzliche Mindestlohn.

Es sollte klar werden, Was die Regierung bzgl. der Migrantenkrise beschlossen hat und was das bedeutet:

  • Mit der Einführung der Gesundheitskarte werden keine möglichen Fehlanreize für Asylmigranten beseitigt, sondern neue geschaffen.
  • Die Bundesregierung erklärte Albanien, Kosovo und Montenegro wurden zu sicheren Herkunftsstaaten, erlaubte aber gleichzeitig den Zuzug aus diesen Staaten zum Zwecke der Arbeitsaufnahme und Sozialhilfe nach EU-Regeln.
  • Die geplante schnellere Bearbeitung der Asylanträge nutzt nichts, denn es steht der Rechtsweg offen: klagt ein Migrant gegen seine Ablehnung, so dauert das Verfahren etwa drei Jahre, während derer er bleiben und weitere Abschiedungshindernisse aufbauen darf.
  • Die beschlossene Quotenregelung wird keinen Migranten davon abhalten koennen, nach einer Zuweisung z.B. nach Tschechien, im Anschluss einfach nach Deutschland oder Schweden zu reisen.
  • Die beschlossene Umverteilung von 120.000 Migranten aus Italien und Griechenland bedeutet faktisch, dass Deutschland zusätzlich 31.000 Migranten aufzunehmen hat.
  • Die Europäische Union bildet eine “Werte-, Rechte- und Verantwortungsgemeinschaft”; nationale Primärverantwortung, auf der man in der Eurokrise noch pochte, wurde weiter ausgehebbelt.
  • Die EU-Aussengrenzen in Italien und Griechenland sind faktisch unbewacht, Dublin III wurde ohne jeglichen demokratischen Beschluss ausser Kraft gesetzt; im Ergebnis funktioniert auch das Schengen-Abkommen nicht mehr.
  • Mit rhetorischen Nebelkerzen erweckt die CDU/CSU den Eindruck, sie wolle von den Neubürgern Bereitschaft zur Integration in eine Verfassungs-Leitkultur einfordern, aber in Wirklichkeit bindet die Verfassung primär die Regierung, und die verletzt die Verfassung unter anderem auch durch ihr Gerede von der sofortigen Integration angeblicher Bürgerkriegsflüchtlinge, die ja nur zeitweilig bleiben würden, wenn sie solche wären.
  • Die Regierung führt zwar zeitweilige Grenzkontrollen ein, aber sie weist die Asylbewerber an der Grenze nicht zurück sondern registriert sie lediglich, obwohl diese Personen laut Art 16a und Dublin-Verordnung kein Recht auf Asyl in Deutschland haben; der Volumenstrom steigt immer weiter und liegt derzeit vermutlich bei 5 Millionen.

Asyl-Volumenstrom schon auf 5 Millionen pro Jahr gestiegen?

Offenbar ist die Asylflut schon bei eine Volumenstrom von 5 Millionen pro Jahr angelangt. Bei Focus kommentierte jemand in KW38:

Laut dem Königsteiner Schlüssel muss die Stadt Jena im Monat 5,3% Neubürger von ganz Thürigen aufnehmen. Im Monat kommen derzeit 600 nach Jena. Wenn dies 5,3% von ganz Thüringen sind, nimmt Thüringen im Monat 11.320 Leute auf. Das Bundesland Thüringen wiederum hat nur 2,75% der Gesamtasylflut Deutschlands zu tragen. Also kommen IM MONAT derzeit 411.636 Asylbewerber nach Deutschland. Das sind im Jahr (mal 12 Monate) über 5 Millionen.

Die Rechnung überzeugt, sofern tatsächlich nach dem Königsteiner Schlüssel verfahren wird.

Die Rechnung ist auch plausibel. Wie steil der Volumenstrom derzeit steigt, erkennt man auch aus grafischen Darstellungen des Baden-Württembergischen Integrationsministeriums.

Ähnliche Exponentialkuren findet man in einem Welt-Artikel über Absetzungsbewegungen innerhalb der CDU.

Heinz Buschkowsky prophezeite einen derartigen Volumenstrom für die nahe Zukunft schon ein paar Wochen vor der publikumswirksamen Öffnung der Schleusentoren gegenüber Syrern durch die Bundesregierung.

Seehofer droht mit bayerischem Alleingang zur Beendigung des Ausnahmezustands

Von einem Ausnahmezustand, der bayerischen Ungehorsam rechtfertigen könnte, sprach auch Seehofer am Anfang der KW39. Die CSU kündigt auf Facebook an:

Bayern wird den regelfreien Zustand der unkontrollierten Einreise von Flüchtlingen nicht länger hinnehmen. Wenn der Bund keine Lösungen liefert, wird Bayern notfalls eigene Antworten finden.

CSU-Chef Horst Seehofer hat auf der Klausurtagung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bekräftigt, dass der aktuelle Ausnahmezustand in der Flüchtlingspolitik sofort beendet werden muss.

Er beließ es dann allerdings erst mal bei der symbolischen Geste, den von Berlin geschmähten ungarischen Ministerpräsidenten nach Kloster Banz einzuladen und zu loben.

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© 2015-09-27 Hartmut PILCH