Deutsches Grundgesetz (GG) ./ Europäisches Unionspatentgericht (EUPG)

Das BVerfG hat das Unionspatent auf Eis gelegt.

Jemand hat mit Aussicht auf Erfolg beim BVerfG geklagt. Umstände sind geheim, aber neuere Diskussionen wecken erhebliche Zweifel daran, ob das Patentwesen als Einstieg zu der von Globalisten vorangetriebenen Einebnung nationaler Justizsysteme Erfolg haben wird. Schon das Europäische Patentamt (EPA) weist erhebliche rechtsstaatliche Defizite auf.

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Karlsruhe stoppt EU-Patentgericht

Jemand klagt gegen das Unionspatent:

Kurz vor der Ausfertigung: BVerfG stoppt EU-Patent

Bundesrat und Bundestag haben die Gesetze für das EU-Einheitspatent bereits abgesegnet, nun ist Karlsruhe eingeschritten.

Sind die für Nebenintervenienten offen? Oder kann man zusätzlich klagen? Gibt es Fristen?

Die FAZ hatte zuvor nur auf Papier berichtet:

Karlsruhe stoppt EU-Patentgericht

Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 739/17), die Karlsruhe nach Angaben des Bundespräsidialamts „nicht von vornherein für aussichtslos“ hält.

Wer genau die Klagen eingereicht hat, warum und wie lange der Prozess nun stillsteht, teilten Bundesverfassungsgericht, Bundespräsidialamt und das Bundesjustizministerium auf Anfrage nicht mit.

Briten mögen keine europäischen Gerichtshöfe

Die FAZ kolportiert dann die üblichen Erzählungen von der segensbringenden Wirkung des flächendeckend einheitlichen Patentschutzes und behauptet, sogar die Briten wollten bei dem EU-Patentgericht mitmachen.

Das wäre ungewöhnlich, denn aus dem EUGH und EGMR wollten die Tories gerne aussteigen. Hoheit in der Rechtsprechung ist für sie sehr wichtig, und das Patentrecht beinhaltet, anders als etwa das beim EUGH angesiedelte Markenrecht, potenziell einschneidende Freiheitsbeschränkungen, denen eine eigenständige, in nationales Recht eingebettete Prüfung gut tut. Von transnationaler Einheitlichkeit profitieren vor allem die Trivialpatente und Softwarepatente. Anderswo hörte ich, GB wolle ratifizieren und dann aussteigen. Jedenfalls dürfte die Frage offen sein.

Verfassungsrichter Prof. Bross von MPI greift EUPG an

Erst Ende Mai hatte Prof. Siegfried Broß vom Müchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum (MPI) und ehemaliger Verfassungsrichter das Konstrukt des Europäischen Einheitlichen Patentgerichts (EUPG, engl. UPC) zusammen mit dem der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes (EPA, München) heftig kritisiert und dabei insbesondere deutlich gemacht, dass ein derartiges Konstrukt vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben könne. Beiden fehle es an der institutionellen Unabhängigkeit gegenüber der Exekutivgewalt. Dieser Unabhängigkeit dient die Einbettung in das nationale System der Judikativgewalt. Das Grundgesetz stellt hier relativ klare und hohe Anforderungen, an denen bereits 1959 schon das Bundespatentgericht einmal scheiterte. Damals stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass es sich hierbei nicht um ein rechtsstaatliches Gericht handelte. Prof. Bross sagte zusammenfassend, Staaten dürften sich nicht derart vereinigen, dass Menschen zu Objekten werden.

Genau deshalb hatte man davor ja auch bisher Halt gemacht, aber die Globalisierer wollen das “ebene Spielfeld” (level playing field), wie Bayerns Wirtschaftspolitiker es zuletzt in jeder Rede nannten, in der sie die deutsch-chinesische Globalisierungspartnerschaft beschworen und die Davos-Rede von Präsident Xi rühmten. Auf einem ebenen Spielfeld gibt es keinen Platz für nationale “Silos”. Das Patentsystem wäre der erste Teil der nationalen Judikativsilos, der eingeebnet würde. Es ehrt das bundesdeutsche System, dass hier noch Reste von Widerstand in Form von altehrwürdigen Rechtsprofessoren zu erkennen sind, die im Vergleich zur herrschenden globalen Planierergemeinde wie Stimmen aus einer versunkenen Welt klingen.

Das Logo von Unitary-Patent.eu wurde vor ein paar Jahren von meinem Pariser Mitstreiter Gérald Sédrati-Dinet entworfen. Der Web-Auftritt ist perfekt, aber der Logo-Spruch kann den falschen Eindruck erwecken, bei dem EU-Gericht, das die Regeln des Patentrechts weitgehend ohne parlamentarische Kontrolle weiterentwickeln würde, handele es sich ein Beispiel von “demokratischer Innovationspolitik”. BIF diskutiert.

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[ phm | 2017 | Juni | eupat ]
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© 2017-06-13 Hartmut PILCH