Dr. jur. absurd Prantl ./ Verfassungsrichter Masing

Fortsetzung der Privatfehde eines medial überbewaffneten Juristen?

Heribert Prantls Süddeutsche Zeitung beobachtet die Karlsruher Richter sehr genau, sachkundig und tendenziös. Hin und wieder artet dies jedoch in ein Mobbing gegen die Meinungsfreiheit aus.

Lust an Richterbeobachtung und Richterschelte

Dr. jur. Heribert Prantls Süddeutsche Zeitung beobachtet die Karlsruher Richter mit großem Aufwand. Sie unterhält mehrere Fachkorrespondenten, einen davon in Karlsruhe, zu diesem Zweck.

Prantl zeigt dabei den Ehrgeiz eines ehemaligen Juristen, der sich unbedingt weiterhin in den Kreisen seines Faches Respekt verschaffen will, aber sich diesen angesichts seines sichtlich einrostenden Fachwissens nur noch durch die fachfremden Mittel eines Goliath der Vierten Gewalt verschaffen kann.

Letzteres auf der heutigen Titelseite erneut in bemerkenswertem Maße.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden unter Namensnennung ähnlich scharf und plump angegangen wie in seinem Vorgänger-Artikel mit dem Titel “Dr. jur. absurd”, mit dem Prantl sich womöglich unfreiwillig einen treffenden Spitznamen gab.

Bei der damaligen Fehde gegen Prof. Konrad Löw hatte Prantl es offenbar noch nicht einmal für nötig befunden, vor dem Schelten das Urteil zu lesen, und seine Unbelehrbarkeit dokumentierte er dann, indem er seine Zeitung in einen aussichtsarmen und verlustreichen Prozess gegen Konrad Löw führte.

Gekränkte Eitelkeit oder Kampf gegen die Meinungsfreiheit?

Diesmal zeigt Prantl seine Renitenz insbesondere am Schluss des Artikels.

Immerhin sorgt im Forum ein Leserbeitrag mit dem Titel “Stratto Empörungsgewitter” für Richtigstellung.

Im Text wird munter pauschalisiert. Im Fall des “Meinungsverbrechens” in der Entscheidung von 2010, mit der Richter des BVG Masing diskrediert werden soll, war gerade aber das diffamierende und geschichtspoltisch einseitige Schreiben der Bundeszentrale beim “Einstampfen” ein wesentlicher Faktor.

Der Autor vertrat die nach Auffassung der Bundeszentrale zu sanktionierende These, dass die Mehrheit der Deutschen seinerzeit nicht antisemitisch eingestellt gewesen sei, sondern mit den verfolgten Juden sympathisiert habe.

Nicht die Makalatur selber, sondern das besondere Begründungsschreiben über das der habilitierte Historiker persönlich verunglimpft wurde, war Impuls für den Beschluss. Es ist eher erfreulich, daß das BVG eine Lanze für die wissenschaftliche Freiheit und gegen geschichtspolitisch motivierte Interpretationsverbote gebrochen hat. Im Gegensatz zu angelsächsischen Länder zählt die wissenschaftliche und die Meinungs-Freiheit bekanntlich in D ohnehin weniger.

Nebenbei bezeichnet Prantl erneut zu Unrecht den ursprünglichen Artikel von Konrad Löw als “geschichtsfälschend”.

Dass Prantl und seine Zeitung einen regelmäßig wiederkehrenden Kampf gegen die Meinungsfreiheit führen, ist überdies kaum zu übersehen.

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© 2012-02-23 Hartmut PILCH