Menschenrecht auf Masseninvasion

Zementierung fataler juristischer Fehlkonstruktionen auf EU-Ebene

Europäische Menschenrechtspakte erzwingen die Aufnahme und Alimentierung von potentiell Hunderten von Millionen Proletariern aus der Dritten Welt in Europa. Das haben die Straßburger Richter korrekt bestätigt und Menschenrechtler fordern längst die Anpassung des “Sekundärrechts” in einem derzeit laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren.

Bürgerrechte statt Menschenrechte!

Milliarden von Menschen der Dritten Welt, die sich in einen Strudel des Elends verstrickt haben, haben das Recht, Europa in diesen Strudel hineinzuziehen. Das fordert die Europäische Menschenrechtskonvention, wie die Straßburger Richter gerade bestätigt haben.

Europäische Grenzschützern wird verboten, “Flüchtlinge” auf See abzufangen. Weitere europäische Menschenrechtsregeln sorgen dafür, dass jeder, der einmal durch Schlepperdienste in die Nähe europäischen Bodens gekommen ist, hier aufgenommen und alimentiert werden muss und wahrscheinlich noch weitere Familienmitglieder und Heiratspartner aus der Heimat nachholt.

Ein Empfehlungsschreiben angesehener Menschenrechtsexperten an die Bundesregierung argumentiert sicherlich juristisch korrekt, die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass im Rahmen laufender EU-Gesetzgebungsverfahren die Schlupflöcher im EU-Sekundärrecht geschlossen werden, mit deren Hilfe einzelne südeuropäische Regierungen noch versuchen, ihre Außengrenzen zu schützen. Ebenfalls folgerichtig ist ihre Forderung, für eine gleichmäßige Verteilung der Bedürftigen über ganz Europa zu sorgen.

Fiat iustitia, pereat mundus. Fiant iura humana, pereat Europa.

Die Dystopie von Jean Raspail verdichtet sich immmer mehr zur Realität.

Das Problem liegt offenbar in einem Vertragswerk, dem sich die europäischen Staaten kurz nach dem Krieg unter ganz anderen Bedingungen ausgeliefert haben, ohne praktikable Anpassungs- oder Austrittsmöglichkeiten vorzusehen. Darüber hinaus liegt es aber wohl auch in dem zugrundeliegenden Konzept der “Menschenrechte” selber. Während Bürgerrechte sich aus einem Geben und Nehmen (Gesesllschaftsvertrag) der Mitglieder eines konkreten Gemeinwesens herleiten, sind die Menschenrechte universell, mithin auf Fundamente rein ideologischer, ersatzreligiöser Art gebaut. Man sieht es an der Argumentation der Juristen, die von ihrem Luxemburger Gerichtshof höhere Weisheiten wie vom Heiligen Olymp entgegennehmen. Den im Himmel verankerten Menschenrechten werden unsere irdischen Bürgerrechte untergeordnet und bisweilen ganz geopfert. Unter dem Einfluss himmlischer Lehren regrediert das Recht von der Interessenjurisprudenz zurück zu einer Begriffsjurisprudenz. “Bürgerrechte statt Menschenrechte!” oder “Bürgerinteressen statt Menschenrechte!” könnte die Losung der Revolte lauten, die den Weg aus der Dystopie weist.

Allerdings scheint das “Menschenrechts”-Gedankengut so tief eingesickert zu sein, dass alles Aufbegehren hiergegen heutzutage zaghaft und inkonsequent bleibt. Auch der Historiker Ernst Nolte muss heute eine Menschheitsperspektive einnehmen, um gegen die fatale Politik zu protestieren:

Unter der Flagge des scheinhumanistischen Kampfes gegen „Fremdenfeindlichkeit“ vollzieht sich möglicherweise eines der großen Verbrechen der jüngsten Zeit, nämlich die Zulassung der ungeregelten Massen- und Armutsimmigration in dichtbevölkerte Gebiete.

Vor 30 Jahren hingegen war es auch einem Vertreter des linken Flügels der SPD noch möglich, in sehr klaren Worten eine Streichung des Asylrechts aus dem Grundgesetz zu fordern und dies mit Interessen der Bürger zu begründen:

Die Bevölkerung Afrikas wird sich voraussichtlich vervierfachen, ehe das Wachstum zum Stillstand kommt, die Südasiens von heute 1,4 auf über 4 Milliarden ansteigen. Der mit solchen Entwicklungen verbundene ungeheure soziale Druck wird zwangsläufig zur Herausbildung autoritärer bis diktatorischer politischer Regime in zahllosen Ländern dieser – und natürlich auch anderer – Erdregionen führen. Unter Anlegung heutiger Maßstäbe wird sich die Zahl derer, die politisch bedroht oder verfolgt werden, leicht auf Hunderte von Millionen Menschen belaufen.

Es ist eine Illusion, zu meinen, die Bundesrepublik könne in dieser Lage ihre Grenzen für alle Asylanten der Erde weit offen halten. Sie könnte es schon nicht annähernd für die unübersehbare Masse der echten politischen Flüchtlinge. Sie wäre aber auch überhaupt nicht in der Lage, zwischen echten und den Fluten der unechten Asylsuchenden zu unterscheiden. Eine solche Unterscheidung verlöre von einem bestimmten Punkt an auch jeden Sinn.

A year ago, Lord Hoffman argued that UK should leave the European Human Rights Convention:

In the last few years, human rights have become, like health and safety, a byword for foolish decisions by courts and administrators.

Scrive il lettore CGVXMI:

Cerchiamo di essere razionali, sarà cinico ma i respingimenti sono l’unico strumento che abbiamo per arginare, per quanto possibile, l’immigrazione indiscriminata che subiamo, di tutti i clandestini che sbarcano sulle nostre coste noi ne riusciamo a rimpatriare effettivamente (con alti costi a carico del contribuente) solo una piccolissima parte, in molti casi i loro paesi nativi non li rivogliono indietro, in altri non sappiamo neppure dove rimpatriarli visto che questa gente non ha documenti e non si vuole far identificare.

Ad ogni modo la Corte Europea dei diritti umani non conta nulla, non è neppure un organismo UE ed interpreta la difesa di questi diritti in maniera a dir poco ottusa, dovremmo abbandonarla e ristabilire un minimo di sovranità nazionale tutelando i nostri confini.

Petition für strengere Regelung der Zuwanderung

Zumindest dem Geiste nach halte ich diese Vorschläge für richtig.

Zuwanderung muss auf gegenseitigem Nutzen für den Zuwanderer und das aufnehmende Volk beruhen.

Die Menschheit sitzt nicht in einem Boot sondern in vielen Booten auf einem Meer.

Frieden, Fortschritt, Wohlstand und Freiheit hängen davon ab, dass einzelne Individuen und Kollektive ihre Verantwortungs- und Eigentumsbereiche gegeneinander abgrenzen können und selber für die Folgen ihres Wirtschaftens aufkommen müssen.

Es ist ungerecht, von der Ameise zu verlangen, dass sie die Grille aufnehmen muss.

Die Erbsünde der Menschheit besteht darin, Kinder ohne Zukunftsaussichten in die Welt zu setzen. Den Elendsreproduzenten darf nicht erlaubt werden, ihr Elend anderswohin zu verbreiten.

Andererseits wäre es auch nicht gerecht oder zweckmäßig, den Entwicklungsländern gerade die “Fachkräfte” abzuziehen, die dort Zukunftsaussichten hätten.

Es ist leichtsinnig und frevelhaft, auf die in den letzten Jahrhunderten erreichte nationale Homogenität zu verzichten.

Die Regeln der Personenfreizügigkeit in der EU sind dabei relativ ungefährlich, aber auch sie sind weniger an wirklichen Interessen der Europäer als an einer EU-Staatsgründungs-Ideologie orientiert, die auf die Schwächung des Nationalstaates zielt.

Der Streit um das fahrende Volk der “Rotationseuropäer” ist dabei symptomatisch. Indem die Europäische Kommission Frankreich, Italien und andere zwang, den einen rechtswidrigen Daueraufenthalt rumänischer Zigeuner hinzunehmen und anzuerkennen, dass das neue EU-Recht seine eigenen Durchsetzung konterkariert, machte sie deutlich, dass es sich dabei, ähnlich wie beim Asylrecht, um ein Unrechtssystem handelt.

Der Nationalstaat ist auch nach jahrzehntelanger willentlicher Schwächung nach wie vor der Anker der internationalen Ordnung.

Dies können wir leicht feststellen, indem wir uns fragen, ob wir eine EU-weite Volksabstimmung über die Übernahme südeuropäischer Schulden durch Deutschland akzeptieren würden.

Die Vorschläge der eingangs genannten Petition sind somit mehr als gut begründet, laufen jedoch weitgehend ins Leere, da sie das Asylproblem nicht an der Wurzel packen. Dies beunruhigt umso mehr, als das Asylproblem derzeit Gegenstand eines laufenden europäischen Gesetzgebungsverfahrens ist.

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© 2012-02-24 Hartmut PILCH