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Notierenswertes am 18. April 2011

Hartmuts Betabloggereien des Tages
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Wenn meine dazu gehörigen Betaprogrammierereien weit genug kommen, könnte hieraus einmal der Materialeingang für eine mehrsprachige Wissensfabrik zu einigen Themen werden, die mich interessieren. Verfolgen kann man das Geschehen unter http://a2e.de/dok/pd

EU-Kommission plant europaweite Frauenquoten

Erst vor wenigen Tagen verkündet Kommissar Ŝtefan Füle Pläne für die Aufnahme Nordafrikas in den Binnenmarkt und die EU, und jetzt will Reding EU-weit die Privatautonomie der Wirtschaft begrenzen, um Männern und Frauen bestimmte Lebensentwürfe aufzudrängen.

Mit ihren Plänen beweist die Kommission, dass sie auch im Angesicht des Euro-GAUs den demographischen und wirtschaftlichen Niedergang Europas gerne weiter beschleunigt, sofern das zu ihrer ideologischen Ausrichtung passt.

Afrikas Bevölkerung: 1 Milliarde 2009, 2 Milliarden 2050

Die sind nicht neu, aber von zunehmender Brisanz. Es lohnt sich, die Studien zu lesen.

Immerhin konnte Thilo Sarrazin gestern im Fernsehen in der Rolle der moralischen Bad Bank darauf hinweisen und auf diese Weise den guten Qualitätsjournalisten wenigstens ermöglichen, sich auf seine Kosten dem heißen Eisen zu nähern. Immerhin reagierte das anonyme Netzpublikum aufgeschlossener als die ins Studio bestellten Claqueure.

Als Bill Gates kürzlich das Europaparlament besuchte, kamen sich alle sehr gut vor. Niemand wies darauf hin, dass der Kampf gegen die Kindersterblichkeit unter den gegebenen Voraussetzungen den Teufelskreis des Elends weiter anheizt. Auch beim Kopenhagener Klimagipfel wurde dieses Grundproblem ausgeklammert und stattdessen westliche Schuld zelebriert. Je höher unsere Medien- und Politprofis klettern, desto mehr scheinen Gluckeninstinkte und plakative Empathie über Vernunft und Verantwortung zu siegen. Da dies ein prekärer, mit schlechtem Gewissen verbundener Sieg ist, bedarf er der ständigen Verteidigung durch Tabus und Redeverbote.

Unverbindliche Stil-Empfehlungen aus einer Übersetzerzeitschrift

Einem Artikel eines Übersetzerverbandskollegen entnehme ich folgende Empfehlungen zum Übersetzen von Urkunden.

Das Erscheinungsbild der Übersetzung (Abstände, Spalten, Textfluss, Schriftgrößenunterschiede, Kursivschrift etc.) muss dem Ausgangstext entsprechen. Falls dies nicht möglich ist, muss auf die Abweichungen hingewiesen werden.

Das würde ich zurückweisen.

Das sklavische Nachahmen des Textsatzes führt oft sogar zu falscher oder unklarer Wiedergabe des Sinns.

Eigennamen, Institutionen und Abschlüsse dürfen nicht durch eine möglichst naheliegende Übersetzung ersetzt werden. Eine Erklärung oder ein Übersetzungsversuch muss hinter den Begriff in eckigen Klammern stehen. Es muss für den Leser möglich sein, Näheres zu einer Institution recherchieren zu können, oder diese evtl. kontaktieren zu können.

Es ist besser, die Eigennamen durch Übersetzung zu ersetzen und das Original in Klammern oder Fußnoten dahinter zu setzen.

Terminologielisten des Auwärtigen Amtes zu Bezeichnungen von Institutionen finden sich unter http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Terminologie/Uebersicht_node.html

Interessant, aber da findet sich bisher nichts ostasiatisches.

Der Hinweis auf Original oder Kopie ist laut dem Artikel nur empfehlenswert. Es ist aber laut diesem nicht Aufgabe des Übersetzers zu entscheiden, ob es sich um eine Kopie oder um ein Original handelt. Es wird empfohlen, dass man den Satz “Für die Richtigkeit des Inhalts wird kein Gewähr übernommen” in die Beglaubigungserklärung aufnimmt.

“Es wird empfohlen” – von wem?

Es sollte möglichst die landesübliche Rechtssprache übernommen werden, also z.B. fremdsprachige Sätze im Verbalstil sollten in einer deutschen Übersetzung in den Nominalstil umgewandelt werden.

Genau dieser Nominal- und Passiv-Stil wird auch in Deutschland von Stil-Ratgebern als eine Unsitte erkannt.

Wer übersetzt, sollte nicht sklavisch landesübliche Konventionen übernehmen sondern eine Art Zwischensprache etablieren, mit der sich Strukturen des Originals besser Abbilden lassen. Das schuldet ein Übersetzer seiner Sprachgemeinschaft. Es nicht zu tun, bedeutet, eine für alle wertvolle Gelegenheit zu verschenken.

Insgesamt wird aus dem Artikel des BDÜ-Kollegen nicht ganz klar, was wirklich gesetzlich vorgeschrieben ist und was Empfehlungen des Autors / des BDÜ sind.

Immerhin könnte der Text eine Ausgangsbasis für eine weitere unserseitige Reflexion sein.

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© 2011-04-01 Hartmut PILCH