Ausgerechnet den “Motor der Integration” anzurufen, damit er anhand von Merkels Innvoation das EU-Recht weiterentwickelt, war vielleicht doch keine gute Idee, lieber Horst Seehofer! |
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EU-Generalanwältin Sharpston: Merkels Grenzöffnung von 2015 war rechtensVon wegen “Merkels Rechtsbruch”. Die so argumentieren, übersehen das EU-Recht, das Nichtzurückweisungsprinzip und die vielen Weichenstellungen seit 1967, die auf normativen Individualismus und Entnationalisierung hinauslaufen. Heribert Prantl triumphiert.
Prantl meint ferner, der EUGH werde eine Rechtsauslegung liefern, die im Falle der Überlastung Italiens, wie sie sich jetzt abzeichne, die Dublin-Verordnung durchbrechen und andere Mitgliedsstaaten in die Pflicht nehmen werde. Die Flüchtlingskrise habe Dublin III außer Kraft gesetzt, meint Sharpston laut ZEIT:
Damit entspricht Sharpston ganz dem Drängen der ZEITgeistlichen MenschenrechtlerInnen. “Der Skandal heißt Dublin” lautet etwa ein paralleler Artkel der Hamburger. LTO berichtet ausführlich über den Schlussantrag. Es gibt dort besonders viele kritische Anmerkungen rechtskundiger Leser. Viel Unbehagen erregt die Bereitschaft der Generalanwältin, unter “besonderen Umständen” Regellosigkeit zu akzeptieren. Von einer “Herrschaft des Unrechts” (Seehofer) scheint das nicht weit entfernt zu sein. Allerdings wurde diese Herrschaft nicht von Merkel erfunden, und Seehofer scheint ausgerechnet ihre Gralshüter als Schiedsrichter angerufen zu haben. Der EUGH hat den Schlussantrag seiner Generalanwältin auch in deutscher Fassung veröffentlicht. Es gibt ferner eine englischsprachigen Presseerklärung. Summum Ius Summa IniuriaIm EU-Recht hat das Nichtzurückweisungsprinzip einen überragenden Stellenwert. Das Interesse der Nationalstaaten an Fortbestand hat hingegen bestenfalls einen geringen Stellenwert. Di Fabio bemüht sehr grundsätzliche Argumente, die dem Asylrecht Grenzen zu setzen versuchen, aber beim EUGH kaum verfangen können:
Wie sollte der Motor der Europäischen Integration, als der der EUGH sich versteht, solchen Argumenten zustimmen? Sie würden bedeuten, dass der Übertragung von Souveränität von Deutschland auf höhere Ebenen Grenzen gesetzt wären. Es gibt aber kaum einen stärkeren Motor der Integration als die Flüchtlingsrevolution, die diese Mitgliedsstaaten durchschüttelt. Deshalb schließt der Europäist und Menschenrechtspapst Heribert Prantl mit einer hoffnungsvollen Note:
Ohne Austritt aus EU, EMRK und GFK ist nichts zu wollen, liebe rechtstreue Rechtspopulisten! Wer einfach nur auf der Seite des Rechts stehen und “Merkel muss weg” rufen will, schliddert im Grunde genommen schon Merkel auf ihrer und unserer abschüssigen Spur hinterher. Wir haben es hier nicht vorrangig mit juristischen sondern mit politischen Fragen zu tun. Die Verlagerung politischer Fragen auf das Europarecht ist nicht die Lösung sondern das Problem. Heribert Prantl, Georg Restle und der durchschnittliche Grüfri von Heute sind nicht Linksextremisten sondern biedere egalitärfrömmlerische Anhänger des herrschenden Rechts. Im Namen der Menschlichkeit für die UnterprivilegiertenGeneralanwältin Sharpston verärgert gerade viele Briten weil sie darauf besteht, dass der EUGH es sei, der über die Bedingungen des BREXIT entscheidet. Von Sharpston stammen auch weitere innovative Schlussanträge. Zuletzt setzte sie z.B. das Recht auf Asyl für wegen ihrer Homosexualität benachteiligte Personen durch Am 20. Juni plädierte sie dafür, dass die Dublin-Verordnung kein Vertrag zwischen Staaten mehr sei sondern Asylbewerbern individuelle Klagerechte gebe. Wenn Verfahren verschleppt werden, bekommen demnach die Antragsteller, in diesem Fall Eritreer, neue Rechte. Familismus ist menschenfeindlicher Hass. Wie Böse sich des Rechts bemächtigte, zeigt eine Parabel. NachträgeBIF übernimmt. |